Magdalenenfriedhof Person


Sturm Johann Heinrich

Person: 1704
Anrede: Herr
gestorben: 1867

Vater: Sturm Johann Ernst
Mutter: Sturm Marie Dorothee geb. Konerding
Ehe:27.10.1844 Sturm Cathrine Dorothee geb. Klinge
Adoptivkind: Bührke Johanne Caroline Elisabeth geb. Schrader
Adoptivkind: Sturm Elisabeth Maria Dorothee geb. Schrader
Adoptivkind: Sturm Auguste Alwine Dorothee geb. Schrader
Adoptivkind: Sturm Sophia Dorothee Helene geb. Schrader
Kinder:
Bührke Johanne Caroline Elisabeth geb. Schrader
Sturm Elisabeth Maria Dorothee geb. Schrader
Sturm Auguste Alwine Dorothee geb. Schrader
Sturm Sophia Dorothee Helene geb. Schrader

Johann Heinrich Sturms Frau Cathrine Dorothee verlor ihr erstes Kind und konnte keine Kinder mehr bekommen.

Der Bäckermeister Johann Heinrich Sturm hatte 4 uneheliche Kinder mit Sohpie Rathjen geb. Schrader. Aus den Kirchenbüchern ist zu entnehmen, dass seine Frau Cathrine Dorothee Sturm die Patenschaft der ersten Tochter Johanne Caroline Elisabeth Schrader übernommen hatte. Männer, die uneheliche Kinder hatten, müssen an die Stadt Burgdorf 50 bis 70 Thaler zahlen, falls die Kinder in Armut geraten wurden. Die Töchter wuchsen im Hause Sturm auf. Ihr Großvater Heinrich Schrader war Vormund der Mädchen.

Johann Heinrich Sturm und seine Ehefrau mussten für jede Tochter eine Bürgschaft ablegen und damit bestätigen, dass sie in der Lage waren, diese zu ernähren (1).

1858 wurde zwischen den Eheleute Sturm ein Vertrag geschlossen, wo Cathrine Dorothee auf das gesamte Erbe zu Gunsten der Kinder verzichtete. Sie erhielt ein Wohnrecht und ihr Brautgeld von 2000 Thaler. Das Ehepaar hatten den Wunsch die Kinder zu adoptierte, was ein langes Unterfangen wurde. Eine Zusage der Mutter sowie des Vormundes war schwierig. So zogen viele Jahre ins Land, da die Behörden sehr langsam arbeiteten.

06.03.1865 schloss der Vormund Heinrich Schrader (der Großvater der 4 Mädchen) einen Vertrag mit den Eheleuten Sturm. Er hatte für seine Enkeltöchter ein Brautgeld von 500 Thaler ausgelobt und die Erbfolge geklärt, wobei hier die Ehefrau zu gleichen Teilen erben sollte. Dafür dürfen die Kinder den Namen Sturm tragen.(2)

19.10.1867 bescheinigte der Magistrat Burgdorf, dass die 4 Töchter adoptiert wurden und somit ab sofort den Namen Sturm tragen dürfen.(3)

Zum Zeitpunkt des Bescheids war Johann Heinrich Sturm bereits verstorben. In der Akte Sturm gibt es kein offizielles Schreiben, dass die Kinder vom Amt wegen wirklich adoptiert wurden. 1900 wurde die Adoption von Kindern in ganz Deutschland einheitlich und rechtlich geregelt

1 StA.Bu,68 Nr.8
2 StA.Bu,68 Nr.8
3 StA.Bu,68 Nr.8

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